Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
| Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 - 1093) |
(1) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist.
(2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.
(3) Steht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu, die dazu berechtigt, ein Grundstück für Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Öl oder Rohstoffen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen, für Telekommunikationsanlagen, für Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstätten eines oder mehrerer privater oder öffentlicher Unternehmen oder für Straßenbahn- oder Eisenbahnanlagen zu benutzen, so ist die Dienstbarkeit übertragbar. Die Übertragbarkeit umfasst nicht das Recht, die Dienstbarkeit nach ihren Befugnissen zu teilen. Steht ein Anspruch auf Einräumung einer solchen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer der in Satz 1 genannten Personen zu, so ist der Anspruch übertragbar. Die Vorschriften der §§ 1059b bis 1059d gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 1092 BGB
126 Entscheidungen zu § 1092 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.06.2007 - IX ZR 170/06
Insolvenzrecht - Pfändbarkeit einer Dienstbarkeit
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.11.2006 - IX ZR 170/06
Zwangsvollstreckung - Wohnungsrecht ist unpfändbar
- OLG Stuttgart, 23.08.2006 - 3 U 252/05
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Objektive Gläubigerbenachteiligung ...
- BGH, 09.11.2006 - IX ZR 170/06
- OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die - nebst Verteilnetz - das Recht ...
- OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
Übertragbarkeit von selbständigen Fischereirechten nach dem Niedersächsischen ...
- OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06
Keine Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung ...
- OLG Jena, 11.01.2006 - 4 U 967/04
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06
Insolvenzrecht - Ausübungsgestattung führt zur Pfändbarkeit einer Dienstbarkeit
- BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06
- OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10
Wohnungseigentum - Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts
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Literatur im Internet zu § 1092 BGB
- § 1092 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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