Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 5 - Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104) |
Rechtsprechung zu § 1095 BGB
9 Entscheidungen zu § 1095 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
Immobilien - Vormerkung für Miteigentum kann nur an Grundstück bestellt werden!
- BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04
Immobilien - Inhaltliche Rechtsänderung durch Zwischenverfügung?
- OLG München, 23.04.2012 - 34 Wx 53/12
Vormerkungsfähigkeit der Übertragung eines ideellen Bruchteils eines ...
- BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65
Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsbruchteil
- OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines ...
- BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 85/98
Schenkweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch und einem Vorkaufsrecht ...
- BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Immobilien - Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
- BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Negativattest bei Veräußerung von Wohnungseigentum
- BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52
Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer
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Querverweise
Auf § 1095 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 233 (Drittes Buch. Sachenrecht)