Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 1 - Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113) |
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Rechtsprechung zu § 110 BGB
20 Entscheidungen zu § 110 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- AG Freiburg, 24.10.1997 - 51 C 3570/97
Keine vermutliche Einwilligung der Eltern für bestimmte Anschaffungen des ...
- RG, 29.09.1910 - IV 566/09
Lotteriegewinn des Jugendlichen - § 110 BGB nicht anwendbar auf Surrogate
- LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 99/10
- LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
Vertrieb von Zusatzleistungen zu einem Internetspiel
- AG Düsseldorf, 02.08.2006 - 52 C 17756/05
Bestellung von Klingelton-Abos durch Minderjährige
- AG Kerpen, 24.05.2006 - 20 C 579/05
- SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11
- AG München, 17.03.2011 - 213 C 917/11
Zu Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen bei einer fehlerhaften Tätowierung
- VG Hamburg, 15.04.2010 - 8 K 1370/07
Betreibensaufforderung an vollmachtlosen Prozessvertreter
- VG Köln, 26.02.2009 - 6 K 1421/06
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 110 BGB
- Mehrwertdienste und Minderjährigkeit von RA Dr. Martin Bahr; Thomas Schroeter (Einführung)
- § 110 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Alltagsgeschfte
Alltagsgeschäfte
Aufgabenkreis
Aufgabenkreise
Einwilligungsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit - § 110 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Geschäftsfähigkeit (Deutschland)
Taschengeld - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (13)
Eigene Frage stellen