Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 6 - Reallasten (§§ 1105 - 1112)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1107
Einzelleistungen

Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 1107 BGB

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Querverweise

Auf § 1107 BGB verweisen folgende Vorschriften:

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