Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203) |
| Titel 1 - Hypothek (§§ 1113 - 1190) |
(1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zugunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind.
(2) Erfolgt die Veräußerung vor der Entfernung, so kann sich der Erwerber dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass er in Ansehung der Hypothek in gutem Glauben gewesen sei. Entfernt der Erwerber die Sache von dem Grundstück, so ist eine vor der Entfernung erfolgte Beschlagnahme ihm gegenüber nur wirksam, wenn er bei der Entfernung in Ansehung der Beschlagnahme nicht in gutem Glauben ist.
Rechtsprechung zu § 1121 BGB
19 Entscheidungen zu § 1121 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 162/07
Beendigung der Zubehöreigenschaft von Milchvieh
- BGH, 06.11.1990 - VI ZR 99/90
Schadensersatzanspruch des Grundpfandgläubigers wegen Entfernung von ...
- LG Freiburg, 14.10.1982 - 9 T 144/82
- BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83
Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung ...
- BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72
Sicherungsübereignetes Fabrikinventar im Konkurs
- OLG Dresden, 25.07.2002 - 13 U 833/02
Ansprüche des Grundschuldgläubigers bei Veräußerung von Zubehör durch den ...
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83
LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht, ...
- BGH, 30.11.1995 - IX ZR 181/94
Entfernung von Zubehörstücken im Zuge einer Betriebsstillegung
- VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02
- FG Saarland, 12.01.2001 - 1 K 86/00
Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den Vollstreckungsschuldner
- OLG Köln, 01.09.1994 - 18 U 6/94
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Herausgabe von Zubehör
- BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85
Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden ...
- OLG Hamm, 26.11.1985 - 27 U 144/84
- BGH, 03.05.1984 - IX ARZ 5/84
Erfordernis des rechtlichen Gehörs bei Bestellung des zuständigen ...
- KG, 21.03.2006 - 13 U 46/05
Prätendentenstreit im Hinterlegungsverfahren: Schuldbefreiende Hinterlegung bei ...
- BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05
Immobilien - Scheinbestandteilseigenschaft bei Versorgungsleitungen
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89
Einbauküche als Zubehör
- BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84
Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von ...
- BGH, 10.04.1961 - VIII ZR 68/60
Hotelinventar - § 1120 BGB, Übertragung des Anwartschaftsrechts
Literatur im Internet zu § 1121 BGB
Querverweise
- BGB
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Übertragung
- § 936 (Erlöschen von Rechten Dritter) (zu § 1121 II 1)
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