Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203) |
| Titel 1 - Hypothek (§§ 1113 - 1190) |
(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 zum Neubeginn der Verjährung geeigneten Weise anerkannt worden ist. Besteht für die Forderung eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungszeit, so beginnt die Frist nicht vor dem Ablauf des Zahlungstags.
(2) Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erwirbt der Eigentümer die Hypothek. Der dem Gläubiger erteilte Hypothekenbrief wird kraftlos.
Rechtsprechung zu § 1170 BGB
19 Entscheidungen zu § 1170 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03
Immobilien - Ausschluss unbekannter Gläubiger von der Hypothek
- BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
Immobilien - Aufgebot bei unbekanntem Gläubiger eines Briefrechts
- KG, 10.02.2011 - 12 W 33/10
Begriff des unbekannten Gläubigers i.S. von § 1170 BGB
- OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei ...
- LG Düsseldorf, 10.03.1995 - 25 T 189/95
Verschweigen eines Rechts
- KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10
Immobilien - Aufgebotsverfahren bei abhanden gekommenem Grundschuldbrief
- LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
- BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09
Immobilien - Ausschluss des Vorkaufsrechtsinhabers bei unbekanntem Aufenthalt
Zum selben Verfahren:
- KG, 20.05.2008 - 1 VA 7/06
Behandlung des nach § 10 GBBerG hinterlegten Betrages
- OLG Koblenz, 01.08.2008 - 5 U 551/08
Immobilien - Rückgriff bei Tilgung einer fremden Verbindlichkeit
- OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03
Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die ...
- OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 41/07
Ansprüche aus einer in den 1920er Jahren emittierten Schuldverschreibung: Ablauf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung einer Golddollar-Hypothek zur ...
- OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
- BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97
Löschungsbewilligung nach Grundbuchmaßnahmengesetz bei Bagatellrechten
- BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87
- OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10
Betreiben des Aufgebotsverfahrens durch den Grundeigentümer wegen Abhandenkommens ...
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den ...
- OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines ...
Literatur im Internet zu § 1170 BGB
Querverweise
- BGB
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Aufgebotssachen
- Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte
- Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden
- § 484 (Vorbehalt für die Landesgesetzgebung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 41
- Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
- § 67
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)
- Ausführung der Zivilprozeßordnung (ZPO) sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 24 (Aufgebot von dinglichen Rechten)
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