Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
| Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) |
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Rechtsprechung zu § 12 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 46 Entscheidungen zu § 12 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 12 BGB bei ibr-online
- BGH, shell.de, 22.11.01
§ 12 BGB, zur Frage der Priorität bei Internet-Adressen im Verhältnis zwischen bekannten Unternehmen und gleichnamigen Privatpersonen, grundsätzlich kein Herausgabeanspruch neben einem Anspruch auf Verzicht auf die Domain
- OLG München, Literaturhaus, 15.11.01
§ 32 ZPO, internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Domainstreitigkeiten, auch wenn es sich um eine - in den USA registrierte - com-, org- oder net-Domain handelt (Hinweis: vgl. OGH Österreich, «Internet-Werbung für Zigarettenmarke BOSS»);
§ 12 BGB, Anspruch auf Freigabe einer Domain
- OGH Österreich, bundesheer.at II, 25.9.01 (MMR 2001, 305)
§ 43 ABGB (vgl. für Deutschland: § 12 BGB), eine private Informationsseite unter dem Namen einer Behörde schafft Verwechslungsgefahr mit offiziellen Informationen (Hinweis: Abweichung von «bundesheer.at (Provisorialentscheidung)»)
- BGH, ambiente.de, 17.5.01 (NJW 2001, 3265)
§ 12 BGB, keine Prüfungspflicht der denic bei der Domainvergabe, eingeschränkte Übertragungspficht der denic bei ihr nachträglich bekannt gewordenem Streit um die Domainberechtigung;
§§ 33, 20 I GWB, (hier verneinte) Voraussetzungen einer unbilligen Behinderung, Interessenabwägung
- OGH Österreich, bundesheer.at [Provisorialentscheidung], 13.9.00
§ 43 ABGB (vgl. für Deutschland: § 12 BGB), durch private "Homepage" keine Verwechslungsgefahr mit Informationsangebot öffentlicher Stellen (Hinweis: anders in der Hauptsacheentscheidung «bundesheer.at II»)
- OLG Köln, Internet-Pseudonym, 6.7.00
§ 12 BGB, Namensschutz von Pseudonymen, Domain-Streit zwischen dem Inhaber des Pseudonyms und dem Inhaber eines gleichen bürgerlichen Namens, kein Vorrang ("maxem.de")
- LG München I, liebwein.de, 28.6.00
zur Frage der Pfändbarkeit einer Domain nach § 857 ZPO (und Verwertung nach § 844 ZPO), zu verneinen im Falle eines Eingriffs in das Namensrecht (§ 12 BGB)
- OLG Hamm, krupp.de, 13.1.98 (NJW-CoR 1998, 175)
§ 12 BGB, Domainname, Unterlassung des Namensgebrauchs, keine Herausgabepflicht, sondern nur Aufgabepflicht
- LG Düsseldorf, "Jetzt aber ran, Berti", 15.5.97 (NJW-RR 1998, 747)
§§ 12, 823 I, unbefugter Namensgebrauch zu Werbezwecken, Schadensersatz nach Lizenzmethode, allgemeines Persönlichkeitsrecht
- LG München I, juris.de, 15.1.97
§ 12 BGB, Domainrecht, Recht auf die "natürlichste Adresse"
- BGH, Rotes Kreuz, 23.6.94 (BGHZ 126, 287)
§ 12 analog;
§ 253 ZPO, Bestimmtheit des Unterlassungsantrags
- BGH, "römisch-katholisch", 24.11.93 (BGHZ 124, 173)
- BGH, Emil Nolde, 8.6.89 (BGHZ 107, 384)
§ 12 BGB, Bildfälschung mit Signatur, § 823 BGB, allgemeines Persönlichkeitsrecht
- BGH, Konkurs Wilhelm Sch. GmbH, 27.9.82 (BGHZ 85, 221)
Veräußerung einer Firma mit Familiennamen, § 23 HGB, Massezugehörigkeit, § 1 I KO (§ 35 InsO), § 12 BGB
- BGH, Caterina Valente, 18.3.59 (BGHZ 30, 7)
unbefugter Namensgebrauch in einer Werbeanzeige, § 12 BGB, § 823 I BGB, allgemeines Persönlichkeitsrecht
- RG, Graf Zeppelin, 28.10.1910 (RGZ 74, 308)
§ 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§ 22, 23 KunstUrhG
Literatur im Internet zu § 12 BGB
- Namensrechtsverletzung gem. § 12 BGB durch eine Domain trotz Gleichnamigkeit von Jörg Dittrich (Aufsatz)
Erörtert wird, inwiefern auch die private Verwendung einer Domain ausnahmsweise zu einer Verletzung des Namensrechts eines gleichnamigen Unternehmens führen kann. Zudem wird erörtert, ob der Inhaber eines besseren Rechts an einer Domain nur die Freigabe der Domain verlangen kann oder einen Anspruch auf Übertragung geltend machen kann.
JurPC Web-Dok. 144/2002 - Die Einführung sprechender Top-Level-Domains am Beispiel regionaler und Städte-Domains und ihre Beurteilung im Lichte des Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechts von Stefanie Schubert (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 112/2006
jurpc.de - Namensbestreitung durch Domainregistrierung von RA Dr. Krumpholz (Aufsatz)
Was bedeutet das BVerfG-Urteil zu "maxem.de" für die Dogmatik zu § 12 BGB?
JurPC Web-Dok. 73/2007, Abs. 1 - 30
über www.jurpc.de - Das Verhältnis von § 12 BGB und § 15 MarkenG in der Rechtsprechung zu Domain-Konflikten von RA Dr. Krumpholz (Aufsatz)
aufgezeigt anhand des Urteils des OLG Frankfurt zu "amex.de"
JurPC Web-Dok. 168/2003, Abs. 1 - 24
über www.jurpc.de - Namensanmaßung nach § 12 BGB durch unbefugten Namensgebrauch: Unterlassungsanspruch der prioritätsälteren Marke gegen die zur privaten Nutzung reservierte prioritätsjüngere Top-Level-Domain "info" von RA Regine Filler (Aufsatz)
justlaw Rechtsanwälte Göttingen
- Eigener Name bzw. Firmenname: Recht auf Domain - Anspruch auf Domain nach § 12 BGB bei unbefugtem Namensgebrauch von RA'in Regine Filler (Aufsatz)
Schutz von Personennamen und Unternehmensbezeichnungen bei Domainrechtstreitigkeiten
über www.justlaw.de - § 12 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Namensrecht (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 12 BGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsfirma
- § 37 II 1
- Markengesetz (MarkenG)
- Anwendungsbereich
- § 1 (Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen)
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