Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
| Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) |
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Rechtsprechung zu § 12 BGB
685 Entscheidungen zu § 12 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
shell.de
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
maxem.de
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
Maxem.de - Beschwerde abgelehnt
- LG Köln, 23.02.2000 - 14 O 322/99
Namensschutz von Pseudonymen
- OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
Anspruch auf Internet-Domain entsprechend dem bürgerlichen Familiennamen
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02
mho. de
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 17.12.2004 - 38 O 132/04
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
Zur Namensrechtsverletzung durch die Registrierung einer sog. Top-Level-Domain - ...
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Literatur im Internet zu § 12 BGB
- Namensrechtsverletzung gem. § 12 BGB durch eine Domain trotz Gleichnamigkeit von Jörg Dittrich (Aufsatz)
Erörtert wird, inwiefern auch die private Verwendung einer Domain ausnahmsweise zu einer Verletzung des Namensrechts eines gleichnamigen Unternehmens führen kann. Zudem wird erörtert, ob der Inhaber eines besseren Rechts an einer Domain nur die Freigabe der Domain verlangen kann oder einen Anspruch auf Übertragung geltend machen kann.
JurPC Web-Dok. 144/2002 - Die Einführung sprechender Top-Level-Domains am Beispiel regionaler und Städte-Domains und ihre Beurteilung im Lichte des Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechts von Stefanie Schubert (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 112/2006
jurpc.de - Namensbestreitung durch Domainregistrierung von RA Dr. Krumpholz (Aufsatz)
Was bedeutet das BVerfG-Urteil zu "maxem.de" für die Dogmatik zu § 12 BGB?
JurPC Web-Dok. 73/2007, Abs. 1 - 30
über www.jurpc.de - Das Verhältnis von § 12 BGB und § 15 MarkenG in der Rechtsprechung zu Domain-Konflikten von RA Dr. Krumpholz (Aufsatz)
aufgezeigt anhand des Urteils des OLG Frankfurt zu "amex.de"
JurPC Web-Dok. 168/2003, Abs. 1 - 24
über www.jurpc.de - Namensanmaßung nach § 12 BGB durch unbefugten Namensgebrauch: Unterlassungsanspruch der prioritätsälteren Marke gegen die zur privaten Nutzung reservierte prioritätsjüngere Top-Level-Domain "info" von RA Regine Filler (Aufsatz)
justlaw Rechtsanwälte Göttingen
- Eigener Name bzw. Firmenname: Recht auf Domain - Anspruch auf Domain nach § 12 BGB bei unbefugtem Namensgebrauch von RA'in Regine Filler (Aufsatz)
Schutz von Personennamen und Unternehmensbezeichnungen bei Domainrechtstreitigkeiten
über www.justlaw.de - § 12 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Namensrecht (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsfirma
- § 37 II 1
- Markengesetz (MarkenG)
- Anwendungsbereich
- § 1 (Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen)
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