Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296)   
   Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1207
Verpfändung durch Nichtberechtigten

Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932, 934, 935 entsprechende Anwendung.

§ 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen § 1205Bestellung § 1206Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes § 1207Verpfändung durch Nichtberechtigten § 1208Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs § 1209Rang des Pfandrechts § 1210Umfang der Haftung des Pfandes § 1211Einreden des Verpfänders § 1212Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse § 1213Nutzungspfand § 1214Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers § 1215Verwahrungspflicht § 1216Ersatz von Verwendungen § 1217Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger § 1218Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb § 1219Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb § 1220Androhung der Versteigerung § 1221Freihändiger Verkauf § 1222Pfandrecht an mehreren Sachen § 1223Rückgabepflicht; Einlösungsrecht § 1224Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung § 1225Forderungsübergang auf den Verpfänder § 1226Verjährung der Ersatzansprüche § 1227Schutz des Pfandrechts § 1228Befriedigung durch Pfandverkauf § 1229Verbot der Verfallvereinbarung § 1230Auswahl unter mehreren Pfändern § 1231Herausgabe des Pfandes zum Verkauf § 1232Nachstehende Pfandgläubiger § 1233Ausführung des Verkaufs § 1234Verkaufsandrohung; Wartefrist § 1235Öffentliche Versteigerung § 1236Versteigerungsort § 1237Öffentliche Bekanntmachung § 1238Verkaufsbedingungen § 1239Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer § 1240Gold- und Silbersachen § 1241Benachrichtigung des Eigentümers § 1242Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung § 1243Rechtswidrige Veräußerung § 1244Gutgläubiger Erwerb § 1245Abweichende Vereinbarungen § 1246Abweichung aus Billigkeitsgründen § 1247Erlös aus dem Pfande § 1248Eigentumsvermutung § 1249Ablösungsrecht § 1250Übertragung der Forderung § 1251Wirkung des Pfandrechtsübergangs § 1252Erlöschen mit der Forderung § 1253Erlöschen durch Rückgabe § 1254Anspruch auf Rückgabe § 1255Aufhebung des Pfandrechts § 1256Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum § 1257Gesetzliches Pfandrecht § 1258Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers § 1259Verwertung des gewerblichen Pfandes
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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1207 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgeschäfte
          Willenserklärung
            § 135 II (Gesetzliches Veräußerungsverbot)
          Bedingung und Zeitbestimmung
            § 161 III (Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit)
     
      Erbrecht
        Testament
          Einsetzung eines Nacherben
            § 2113 III (Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen)
          Testamentsvollstrecker
            § 2211 II (Verfügungsbeschränkung des Erben)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
          § 898 (Gutgläubiger Erwerb)
Was ist das?

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