Rechtsprechung zu § 1221 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 1221 BGB im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 1221 BGB
Querverweise
Auf § 1221 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1221 BGB:
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Zuständigkeitsregelungen
- § 5 (Öffentliche Ermächtigung von Handelsmäklern)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
- B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
- § 34b X Nr. 1 (Versteigerergewerbe)
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