Rechtsprechung zu § 1252 BGB
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Literatur im Internet zu § 1252 BGB
- § 1252 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1252 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldübernahme
- § 418 I (Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 356 I
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