Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296) |
| Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259) |
(1) Besteht ein Pfandrecht an dem Anteil eines Miteigentümers, so übt der Pfandgläubiger die Rechte aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer in Ansehung der Verwaltung der Sache und der Art ihrer Benutzung ergeben.
(2) Die Aufhebung der Gemeinschaft kann vor dem Eintritt der Verkaufsberechtigung des Pfandgläubigers nur von dem Miteigentümer und dem Pfandgläubiger gemeinschaftlich verlangt werden. Nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung kann der Pfandgläubiger die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, ohne dass es der Zustimmung des Miteigentümers bedarf; er ist nicht an eine Vereinbarung gebunden, durch welche die Miteigentümer das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt haben.
(3) Wird die Gemeinschaft aufgehoben, so gebührt dem Pfandgläubiger das Pfandrecht an den Gegenständen, welche an die Stelle des Anteils treten.
(4) Das Recht des Pfandgläubigers zum Verkauf des Anteils bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 1258 BGB
16 Entscheidungen zu § 1258 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00
Erbauseinandersetzung: Pfändungspfandgläubiger und Pfandschuldner als Miterben
- OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03
Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen ...
- VG Stuttgart, 15.05.2006 - 11 K 2940/05
Miterbenanteil an Mietwohngrundstück als anrechenbares Vermögen; unbillige Härte ...
- VG Braunschweig, 23.03.2006 - 3 A 32/06
Einsatz von Vermögen gemäß §§ 26 ff. BAföG (nicht selbst genutzte ...
- LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Verbot der Antragstellung
- OLG Jena, 09.03.2001 - 6 W 819/00
Teilungsversteigerung; Antragsrecht; Pfändung
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 52/07 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht ...
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst ...
- VG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 10 G 2301/07
Ausbildungsförderung trotz bestehenden Studiendarlehens
- FG Münster, 17.08.2007 - 3 K 2319/04
Wegfall der Voraussetzungen für die Stundung der Schenkungsteuer durch eine ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04
Keine Stundung der Schenkungsteuer gem. § 25 ErbStG bei Verkauf des ...
- FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04
- VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05
Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem ...
- OLG Köln, 12.07.1996 - 11 W 36/96
Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes bei übereinstimmender Erledigung der ...
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer ...
- BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem ...
Literatur im Internet zu § 1258 BGB
Querverweise
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