Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144) |
(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.
(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
Rechtsprechung zu § 127 BGB
231 Entscheidungen zu § 127 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05
Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag - ...
- BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Mietrecht - Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
- AG München, 03.08.2006 - 122 C 18573/06
- BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden
- BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95
Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige ...
- LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01
- LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03
Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original
- KG, 14.12.2009 - 12 U 13/09
Mietrecht - Einvernehmliche Änderung der Vertragsform durch neue Handhabung
- OLG Koblenz, 12.06.2002 - 1 U 1103/01
Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei einem ins Auge gefaßten Künstlervertrag / ...
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Querverweise
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 8 Nr. 5 (Kündigung durch den Auftraggeber)
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