Rechtsprechung zu § 128 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
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Literatur im Internet zu § 128 BGB
Querverweise
Auf § 128 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 128 BGB:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 127a (Gerichtlicher Vergleich)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Begründung
- § 311b I, III, V 2 (Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Darlehensvertrag
- Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
- § 492 IV 2 (Schriftform, Vertragsinhalt)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 § 7 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 29 II (Rechtsänderungen bei buchungsfreien Grundstücken)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 15 IV 1 (Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff (Geltungsbereich)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Gründung der Gesellschaft
- § 23 I 1 (Feststellung der Satzung)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Allgemeine Vorschriften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 6 (Form des Verschmelzungsvertrags)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 36 II (Einseitige Erklärungen und Verträge)
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