Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 1 - Verlöbnis (§§ 1297 - 1302) |
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Rechtsprechung zu § 1298 BGB
16 Entscheidungen zu § 1298 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 5 U 45/95
Ansprüche beim Rücktritt von einem Verlöbnis
- OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 24 W 41/94
Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 1298 BGB
- OLG Hamm, 05.07.1994 - 29 W 50/94
Umfang des Schadensersatzes nach § 1298 BGB
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
- OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 11 W 1/09
Rückforderung von Zuwendungen an den ehemaligen Verlobten
- OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 19 W 65/07
Ersatzpflicht bei Rücktritt vom Verlöbnis: Aufgabe einer gesicherten ...
- OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen ...
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00
Familienrecht - Was ist ein Verlobungsgeschenk?
- BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
Rückgabe von Geschenken unter Verlobten
- OLG Koblenz, 17.02.1983 - 11 W 68/83
Streitwert: Herausgabe - Leistung Zug-um-Zug
- AG Neumünster, 08.04.1999 - 9 C 1267/98
Begriff des Verlöbnisses; Kostenersatz bei Rücktritt vom Verlöbnis
- BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Schadensersatzpflicht der Ehefrau wegen Vorspiegelung der Ehelichkeit eines ...
- OLG Hamm, 31.10.1979 - 8 U 114/78
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei ...
- LG Gießen, 06.04.1994 - 1 S 519/93
- BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71
Kranzgeld
Literatur im Internet zu § 1298 BGB
Querverweise
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Begründung der Lebenspartnerschaft
- § 1 (Form und Voraussetzungen)
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