Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89)   
   Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Amtlicher Hinweis zu §§ 13, 14:

Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.

Rechtsprechung zu § 13 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • ArbG Hamburg, Verzugszinsen für Lohnforderungen, 1.8.02 (ZGS 2003, 79)
    Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, 288 BGB

  • BGH, Walzfräsmaschine nach Spanien, 31.10.01 (NJW 2002, 370)
    Art. 4, 8, 14, 18 WKR, zu den Anforderungen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge, die dem Wiener Kaufrecht (WKR / CISG) unterliegen (vgl. auch §§ 2, 24 AGBG / §§ 305 II, 310 I BGB <Fassung ab 1.1.02>);
    zur Möglichkeit von Überschneidungen zwischen dem zwingenden nationalen Verbraucherkaufrecht (vgl. nun §§ 474 ff BGB <Fassung ab 1.1.02>) und dem Wiener Kaufrecht wegen unterschiedlicher Begriffsbestimmungen in § 13 BGB und Art. 2 lit. a WKR

  • BGH, Kreditaufnahme durch GbR, 23.10.01 (NJW 2002, 368)
    §§ 705 ff BGB, § 1 I VerbrKrG aF (Hinweis: jetzt § 491 I BGB <Fassung ab 1.1.02> iVm §§ 13, 14 I, II BGB), Anwendbarkeit des Verbraucherkreditrechts zugunsten von BGB-Gesellschaften, die nicht gewerblich tätig sind (unabhängig von ihrer internen Struktur);
    § 1 I VerbrKrG aF (vgl. seit 30.6.00 § 14 I BGB), reine Vermögensverwaltung ist keine gewerbliche Tätigkeit;
    § 6 II 2 VerbrKrG (jetzt § 496 II 2 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB bei Zuvielzahlung von Zinsen in der Vergangenheit

Literatur im Internet zu § 13 BGB

Querverweise

Auf § 13 BGB verweisen folgende Vorschriften: Redaktionelle Querverweise zu § 13 BGB:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 241a (Unbestellte Leistungen)
            § 286 III 1, 2. HS (Verzug des Schuldners)
            § 288 II (Verzugszinsen)
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          § 310 III (Anwendungsbereich)
        Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Begründung, Inhalt und Beendigung
            Besondere Vertriebsformen
              §§ 312 ff (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
              §§ 312b ff (Fernabsatzverträge)
          Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
            Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
              § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Verbrauchsgüterkauf
              §§ 474 ff (Begriff des Verbrauchsgüterkaufs)
          Teilzeit-Wohnrechteverträge
            § 481 (Begriff des Teilzeit-Wohnrechtevertrags)
          Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
            Darlehensvertrag
              § 489 I Nr. 2 (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers)
              §§ 491 ff (Verbraucherdarlehensvertrag)
            Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
              §§ 499 ff (Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe)
            Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
              § 505 (Ratenlieferungsverträge)
            Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
              § 506 (Abweichende Vereinbarungen)
              § 507 (Anwendung auf Existenzgründer)
          Mäklervertrag
            Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
              §§ 655a ff (Darlehensvermittlungsvertrag)
              § 655e (Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer) (zu § 13 I)
          Auslobung
            § 661a (Gewinnzusagen)
    Handelsgesetzbuch (HGB)
      Handelsgeschäfte
        Frachtgeschäft
          Allgemeine Vorschriften
            § 414 III (Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen)
            § 449 I 1 (Abweichende Vereinbarungen)
          Beförderung von Umzugsgut
            § 451a II (Pflichten des Frachtführers)
            § 451b II, III (Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
            § 451g S. 1 (Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen)
            § 451h I (Abweichende Vereinbarungen)
        Speditionsgeschäft
          § 455 III (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
          § 466 I (Abweichende Vereinbarungen)
        Lagergeschäft
          § 468 II 1, IV (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
          § 472 I 2 (Versicherung. Einlagerung bei einem Dritten)
          § 475h (Abweichende Vereinbarungen)

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