Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89)   
   Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14)   

§ 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Amtlicher Hinweis zu §§ 13, 14:

Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.

Rechtsprechung zu § 13 BGB

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Literatur im Internet zu § 13 BGB

Querverweise

Auf § 13 BGB verweisen folgende Vorschriften: Redaktionelle Querverweise zu § 13 BGB:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 241a (Unbestellte Leistungen)
            § 286 III 1, 2. HS (Verzug des Schuldners)
            § 288 II (Verzugszinsen)
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          § 310 III (Anwendungsbereich)
        Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Begründung, Inhalt und Beendigung
            Besondere Vertriebsformen
              §§ 312 ff (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
              §§ 312b ff (Fernabsatzverträge)
          Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
            Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
              § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Verbrauchsgüterkauf
              §§ 474 ff (Begriff des Verbrauchsgüterkaufs)
          Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
            § 481 (Teilzeit-Wohnrechtevertrag)
          Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
            Darlehensvertrag
              Allgemeine Vorschriften
                § 489 I Nr. 2 (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers)
              Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
                §§ 491 ff (Verbraucherdarlehensvertrag)
                §§ 499 ff (Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung)
                § 505 (Geduldete Überziehung)
          Mäklervertrag
            Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen
              §§ 655a ff (Darlehensvermittlungsvertrag)
              § 655e (Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer) (zu § 13 I)
          Auslobung
            § 661a (Gewinnzusagen)
    Handelsgesetzbuch (HGB)
      Handelsgeschäfte
        Frachtgeschäft
          Allgemeine Vorschriften
            § 414 III (Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen)
            § 449 I 1 ( Abweichende Vereinbarungen über die Haftung)
          Beförderung von Umzugsgut
            § 451a II (Pflichten des Frachtführers)
            § 451b II, III (Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
            § 451g S. 1 (Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen)
            § 451h I (Abweichende Vereinbarungen)
        Speditionsgeschäft
          § 455 III (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
          § 466 I (Abweichende Vereinbarungen über die Haftung)
        Lagergeschäft
          § 468 II 1, IV (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
          § 472 I 2 (Versicherung. Einlagerung bei einem Dritten)
          § 475h (Abweichende Vereinbarungen)
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