Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)   
   Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 130
Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.

(3) Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Rechtsprechung zu § 130 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • OLG Karlsruhe, Vertragsstrafenabrede in AGB, 13.6.02
    § 2 AGBG (jetzt § 305 BGB), Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB per Email, § 130 BGB;
    §§ 15 ff UrhG, zur Reichweite des Urheberrechts bei zusätzlicher Verwertung lizenzierten Materials im Internet-Angebot des Lizenznehmers

  • OLG Dresden, Zustellungen in die Wohngemeinschaft [OLG Dresden], 16.8.00
    § 339 ZPO, § 187 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 189 ZPO), Berufung auf Zustellungsmängel trotz Durchführung der Zwangsvollstreckung;
    § 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, keine wirksame Ersatzzustellung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft (Hinweis: vgl. nun § 178 I Nr. 1 ZPO), § 187 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, "In-den-Händen-halten" als Voraussetzung für den "Zugang", Unmaßgeblichkeit der Kriterien des § 130 BGB;
    § 693 II ZPO, "demnächst": hier noch bejaht bei 4-wöchiger Verzögerung aufgrund formaler Mängel des Antrags;
    (Revisionsentscheidung: BGH, «Zustellungen in die Wohngemeinschaft»)

  • BGH, Versand per Nachnahme, 8.7.98 (BGHZ 139, 190) 
    einschränkungslose Nachnahmelieferungsklausel verstößt gegen § 11 Nr. 3 AGBG (jetzt § 309 Nr. 3 BGB <Fassung ab 1.1.02>);
    in AGB kann ohne Verstoß gegen § 11 Nr. 2a AGBG (jetzt § 309 Nr. 2a BGB <Fassung ab 1.1.02>) eine Vorleistungspflicht begründet werden;
    bei einer einmaligen Lieferung kommt § 11 Nr. 2b AGBG (jetzt § 309 Nr. 2b BGB <Fassung ab 1.1.02>) nicht in Betracht;
    Anzeigefrist für offensichtliche Mängel (vgl. für nicht offensichtliche: § 11 Nr. 10e AGBG, jetzt § 309 Nr. 8 b) ee) BGB <Fassung ab 1.1.02>) von einer Woche verstößt gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>), wenn die Anzeige innerhalb dieser Frist zugehen muß;
    § 130 I BGB, zur Bestimmung des Zugangszeitpunkts bei büromäßig organisiertem Geschäftsbetrieb

  • BGH, nicht abgeholtes Einschreiben, 26.11.97 (BGHZ 137, 205)
    § 130 BGB, zu den Voraussetzungen einer Zugangsfiktion wegen Zugangsvereitelung durch den Empfänger eines Schreibens (§ 242 BGB): nur, wenn der Absender seinerseits alles getan hat, um den späteren Zugang nach Nichtabholung sicherzustellen

  • BGH, Kfz-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung, 24.4.96 (NJW 1996, 2033)
    §§ 1, 3 II Nr. 1 VerbrKrG, Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes;
    § 130 BGB, auch bei zur Post aufgegebenen Einschreibebriefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang

  • OLG Düsseldorf, Möbeleinlagerung, 16.3.95 (NJW-RR 1996, 480)
    §§ 467 ff HGB, §§ 688 ff BGB, Leistungsstörung beim Lagervertrag, Herausgabepflicht (§ 695 BGB, § 473 I HGB) steht nicht im Synallagma, Haftung des Einlagerers nach § 284 II BGB <Fassung bis 31.12.01> bei Ersatzbeschaffung nach vorübergehendem Verlust;
    § 130 BGB, Beweis des Zugangs: es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß - bewiesenermaßen - zur Post gegebene Sendungen auch den Empfänger erreichen

  • BGH, Fax-Sendeprotokoll, 7.12.94 (NJW-RR 1995, 509) 
    § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für den Zugang eines Telefax-Dokuments bei bewiesener Absendung, Fax-Sendeprotokoll ist kein taugliches Beweismittel;
    § 144 ZPO, das Gericht kann in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten auch über den Parteivortrag hinaus eintreten

  • BGH, U-Boot-Bergung, 17.3.94 (NJW 1994, 2163)
    § 134 BGB iVm § 168 StGB;
    § 157 BGB, Berücksichtigung aller wesentlichen Tatsachen bei der Auslegung;
    § 130 BGB, Ehefrau als Empfangsbotin, Zeitpunkt des Zugangs

  • BGH, Widerspruch gegen Umlegungsbeschluß, 20.10.93 (VersR 1984, 45)
    § 130 BGB, kein Zugang eines Einschreibens bei Zugang des Einlieferungsscheins

  • BGH, Zugefaxte Bürgschaft, 28.1.93 (BGHZ 121, 224)
    § 126, § 130 BGB, Zugang der Urkunde;
    Art. 11 EGBGB

  • BGH, Leasingantrag, 15.3.89 (NJW-RR 1989, 757) 
    § 130, Zugang bei Einschaltung eines Empfangsboten

  • BAG, Arbeitnehmer in Untersuchungshaft, 2.3.89 (NJW 1989, 2213) 
    § 130 BGB, wirksamer Zugang des Kündigungsschreibens in der bisherigen Wohnung, auch bei Kenntnis des Absenders von der Ortsabwesenheit;
    § 5 KSchG, in Klageerhebung liegt nicht zugleich schlüssiger Antrag auf nachträgliche Zulassung;
    § 296 II ZPO, keine Zurückweisung eines Vortrags, ohne § 283 ZPO anzuwenden und die Erwiderung des Gegners abzuwarten

  • BGH, bestrittener Zugang des Briefs, 17.2.64 (NJW 1964, 1176)
    § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei feststehender Absendung eines Briefes

  • RG, Bonifatius-Verein, 28.10.1913 (RGZ 83, 223) 
    §§ 516, 130 BGB, § 2301 BGB, Überbringung geschenkter Sachen nach Tod des Schenkers durch Boten entgegen dem Willen des Erben bewirkt keinen Eigentumsübergang und keine wirksame Schenkung;
    § 929 BGB, im Zeitpunkt der Übergabe muß der Eigentümer den Willen zur Eigentumsverschaffung haben

Literatur im Internet zu § 130 BGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 130 BGB:
    BGB
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Juristische Personen
            Vereine
              Allgemeine Vorschriften
                § 28 II (Beschlussfassung und Passivvertretung)
        Rechtsgeschäfte
          Vertrag
            § 149 (Verspätet zugegangene Annahmeerklärung)
            § 153 (Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden) (zu § 130 II)
        Fristen, Termine
          § 193 (Sonn- und Feiertag; Sonnabend)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 286 III (Verzug des Schuldners)
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          § 308 Nr. 6 (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit)
     
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Elterliche Sorge
            § 1629 I 2 (Vertretung des Kindes)
    Handelsgesetzbuch (HGB)
      Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
        Offene Handelsgesellschaft
          Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten
    Aktiengesetz (AktG)
      Aktiengesellschaft
        Verfassung der Aktiengesellschaft
          Vorstand
            § 78 II 2 (Vertretung)

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 130 BGB und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht