Rechtsprechung zu § 1304 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 1304 BGB im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 1304 BGB
- § 1304 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Ehefähigkeit
Eherecht und Betreuung
Einwilligungsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Scheidung - § 1304 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Geschäftsfähigkeit (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1304 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1304 BGB:
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