Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Rechtsprechung zu § 1353 BGB
555 Entscheidungen zu § 1353 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 2 UF 16/09
Vorzeitiger Zugewinnausgleich: Voraussetzungen und Umfang der ...
- OLG Köln, 20.07.2007 - 4 U 18/07
Kostenlast bei Veranlassung zur Auskunftsklage infolge ungenügender ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09
Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen ...
- BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
Familienrecht - Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruches
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der ...
- OLG Hamm, 13.04.2011 - 8 WF 105/11
Anspruch eines Ehegatten auf Óbertragung des Schadensfreiheitsrabatts
- OLG Dresden, 06.03.2009 - 20 U 928/08
Gemeinsame Veranlagung; Eheleute; Verlusstvortrag
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.05.2011 - XII ZR 67/09
Anspruchsgegner i.R.d. Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen ...
- BGH, 18.05.2011 - XII ZR 67/09
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Literatur im Internet zu § 1353 BGB
- Der Zweite Schritt
von Dr. Rainer Kemper, Münster
Die Lebenspartnerschaft auf dem Weg vom eheähnlichen zum ehegleichen Rechtsinstitut
Forum Familienrecht 3/2005, S. 88-96
über www.forum-familienrecht.de - Die Verletzung ehelicher Pflichten und ihre Folgen
von Wiss. Mit. Anne Sanders, Universität Köln
Forum Familienrecht 1+2/2005, S. 12-19
über www.forum-familienrecht.de - 25 jahre reformiertes Scheidungsrecht
von Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen
Forum Familienrecht 5/2002, S. 149-151
über www.forum-familienrecht.de - Sittenwidrigkeit und Ausübungskontrolle als Grenzen von Eheverträgen
von Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
Forum Familienrecht 2/2001, S. 41-45
über www.forum-familienrecht.de - Die eheliche Lebensgemeinschaft und ihre Pflichten von RA Christoph Brandau
Eine Darstellung der Pflichten innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft
über www.rechtsanwalt-news.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Scheidung der Ehe
- Scheidungsgründe
- § 1565 (Scheitern der Ehe) (zu § 1353 II)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 888 III (Nicht vertretbare Handlungen) (zu § 1353 I 2)