Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.
(2) Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen.
(3) Die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist.
Rechtsprechung zu § 1360a BGB
704 Entscheidungen zu § 1360a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen ...
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Familienrecht - Müssen Eltern ihren Kindern einen Prozesskostenvorschuss zahlen?
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - 26 Ta 788/09
Prozesskostenvorschussanspruch für volljährige Kinder; ...
- BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05
Familienrecht - Müssen Eltern Prozess ihrer volljährigen Kinder zahlen?
- VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09
Auf Aufenthaltserlaubnis gerichteter Rechtsstreit; Prozesskostenhilfe; Anspruch ...
- BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01
Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht
- FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03
Kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten im Verfahren ...
- OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08
Prozesskostenvorschussanspruch des Kindes gegen die Eltern
- LAG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 TaBV 5/06
Familienrechtlicher Prozesskostenhilfevorschuss - Zustimmungsersetzungsverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren - ...
- BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
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Literatur im Internet zu § 1360a BGB
- Prozesskostenvorschuss im Familienrecht
von VRiOLG Dieter Büte
Forum Familienrecht 6/2004, S. 272-275
über www.forum-familienrecht.de - Beispielsfälle zur Mangelverteilung unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH v. 22.1.2003
von RiOLG Fritz Finke
Forum Familienrecht 3/2003, S. 119-122
über www.forum-familienrecht.de - § 1360a BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1361 (Unterhalt bei Getrenntleben)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 5 (Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt)
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