Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.
(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 1361 BGB
- 52 Entscheidungen zu § 1361 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, nach Polen ausgewiesene Ehefrau, 13.12.00
§ 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 I UÜbk. 73 (= Art. 18 I 1 EGBGB) von Amts wegen;
das EuGVÜ ist nicht anwendbar, wenn der Kläger seinen Wohnsitz in einem Nichtvertragsstaat hat, auch wenn der Beklagte in Deutschland seinen Wohnsitz hat (Anm.: vgl. jedoch Art. 2 I, 4 I EuGVÜ, anders auch EuGH, Urteil vom 13.7.00, Lexetius.com/2002/2/400)
Literatur im Internet zu § 1361 BGB
- Düsseldorfer Tabelle von Justiz Nordrhein-Westfalen, Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. (Überblick)
- Synopse zum Gesetz zur Änderung des Unterhalts von Verlag Gieseking
Stand: 9. Dezember 2007
über www.famrz.de - Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
von RA Rainer Bosch, Bonn
Forum Familienrecht 8/2007, S. 293-307
über www.forum-familienrecht.de - Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht
von RA Monika Clausius, Saarbrücken
Forum Familienrecht 6+7/2006, S. 233-241
über www.forum-familienrecht.de - Außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen
von VRiOLG Jörg Hoffmann
zur anwaltlichen Vertragsgestaltung - ein Streifzug
Forum Familienrecht 1/2004, S. 1-9
über www.forum-familienrecht.de - Auskunftsansprüche pro und kontra
von RA/Senatorin a.D. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Weshalb die Auskunftsansprüche im Familien- und Erbrecht unzulänglich sind
Forum Familienrecht 5/2003, S. 194-202
über www.forum-familienrecht.de - 25 Jahre Ehescheidungsreform - Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Unterhalt anhand der "ehelichen Lebensverhältnisse"
von VRiOLG Dr. Helmut Büttner
Forum Familienrecht 3/2002, S. 78-80
über www.forum-familienrecht.de - Die neue Hausfrauen-Rechtsprechung des BGH - Meilenstein oder erster Schritt?
von RA Dr. Winfried Born, Hamm
Forum Familienrecht 6/2001, S. 183-190
über www.forum-familienrecht.de - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
Stand 1.1.2008
über www.mdr.ovs.de - § 1361 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestattung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- § 11 (Unterhaltspflichten)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Getrenntleben der Lebenspartner
- § 12 (Unterhalt bei Getrenntleben)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 74 (Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich)
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13 (Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen)
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Schenkung
- § 528 (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 850b I Nr. 2 (Bedingt pfändbare Bezüge) (zu § 1361 IV)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Sonderausgaben
- § 10 I Nr. 1
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