Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
(3) Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.
(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Rechtsprechung zu § 1361a BGB
77 Entscheidungen zu § 1361a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Köln, 24.03.2006 - 11 Sa 811/05
Arbeitsrecht
- OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
Zur eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen bei getrennten Eheleuten
- OLG Karlsruhe, 17.05.2006 - 16 UF 220/05
Verbotene Eigenmacht an Hausratsgegenständen bei Trennung von Eheleuten: Vorrang ...
- OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Herausgabeanspruch gegen Ehegatten, der nach der Trennung einen ...
- OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher ...
- AG Weilburg, 26.05.1999 - 22 F 645/98
Hausratsverteilung bei Getrenntleben: Kriterien für die Zugehörigkeit von ...
- OLG Stuttgart, 04.01.1995 - 18 UF 416/94
Geleaster Pkw als Hausrat
- OLG Düsseldorf, 05.07.1993 - 3 WF 70/93
- OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90
- OLG Oldenburg, 16.11.1993 - 12 UF 81/93
Besitzschutz, Hausrat, Eheleute, Trennung, Ehegatten, Besitzstörung, ...
- OLG Köln, 11.09.2009 - 4 WF 128/09
Vorläufige Zuweisung des als Familienfahrzeug genutzten Pkw
- OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03
Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen ...
- OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1519/08
Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen ...
- OLG Düsseldorf, 04.02.1986 - 5 UF 257/85
- OLG Köln, 17.04.1986 - 4 UF 64/86
- OLG Köln, 27.06.2000 - 14 UF 47/00
Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Ehegatten: Rückgabe eigenmächtig ...
- OLG Düsseldorf, 27.04.1998 - 3 WF 82/98
- OLG Karlsruhe, 16.11.1993 - 12 UF 81/93
- OLG Zweibrücken, 05.02.1998 - 2 UF 230/97
- OLG Koblenz, 18.03.1991 - 11 UF 204/91
Literatur im Internet zu § 1361a BGB
Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- § 200 (Ehewohnungssachen; Haushaltssachen)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17a (Ehewohnung und Haushaltsgegenstände)
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