Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
(2) Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.
Rechtsprechung zu § 1363 BGB
127 Entscheidungen zu § 1363 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- AG Düsseldorf, 04.07.1995 - 266 F 2282/92
- KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Landgericht und Familiengericht: Klage zwischen ...
- BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Darlehen zum Zwecke des Zugewinnausgleichs
- BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht; ...
- BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
Rechtsnatur von Vereinbarungen unter Ehegatten bei Erwerb eines Grundstücks und ...
- BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
- BFH, 17.12.2003 - X R 31/00
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01
Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen ...
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 3 Wx 8/09
Anwendung von Erbrechtsvorschriften des BGB bei ausländischem Güterrechtsstatut
- BFH, 07.03.2006 - X R 12/05
Wiederkehrende Leistungen eines Erben an einen nicht zum ...
- BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07
Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere ...
- LG Bonn, 04.12.2009 - 10 O 255/09
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die ...
- BFH, 11.10.2007 - X R 14/06
Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last
- BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03
Veräußerungsrente; Unterhaltsrente; Betriebsvermögensübertragung; ...
- FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03
- BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Steuerrecht - Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld
- FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91
Oder-Konten
Literatur im Internet zu § 1363 BGB
- § 1363 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zugewinngemeinschaft - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)
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