Rechtsprechung zu § 137 BGB
121 Entscheidungen zu § 137 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines meherfach aufschiebend ...
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11
Wohnungseigentum - Wann ist erforderliche Zustimmung endgültig wirksam?
- OLG Koblenz, 08.07.2004 - 10 U 845/03
Pachtvertrag - Erwerbsverbot für Lavaabbaugrundstücke: Sittenwidrig?
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92
Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung
- OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
- BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98
Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum
- BGH, 04.02.1970 - VIII ZR 174/68
- OLG Frankfurt, 07.10.1982 - 3 Ws 645/82
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10
Wohnungseigentum - Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung
- BGH, 27.02.1967 - III ZR 68/66
Schuldrechtliche Vereinbarung zum Ausschluß der Verfügungsfreiheit des Erblassers ...
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Literatur im Internet zu § 137 BGB
- § 137 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verfügungsverbot - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 137 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Übertragung einer Forderung
- § 399 (Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung) (zu § 137 S. 1)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
- Gesetzlicher Inhalt
- § 1 I
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 15 (Übertragung von Geschäftsanteilen)
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