Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.
(3) Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
Rechtsprechung zu § 1374 BGB
229 Entscheidungen zu § 1374 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05
Familienrecht - Wohnrecht bei Ermittlung des Anfangsvermögens zu berücksichtigen
- BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
Familienrecht - Unentgeltliche Zuwendungen mit Hinblick auf künftiges Erbrecht
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 18.03.2009 - 15 UF 241/08
Zugewinnausgleich: Anfangsvermögen bei Vermögensübertragung im Wege der ...
- OLG Stuttgart, 18.03.2009 - 15 UF 241/08
- OLG Koblenz, 10.08.2006 - 7 UF 850/05
Einstellung von Geldzuwendungen naher Angehöriger in das Anfangsvermögen nach § ...
- BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02
Zugewinnausgleich - Beweislast bei privilegiertem Anfangsvermögen
- OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05
Unentgeltliche Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten als unbenannte ...
- OLG Düsseldorf, 06.01.2005 - 4 UF 156/04
Geltung der Privilegierung des § 1374 Abs. 2 BGB für Restitutionsanspruch ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05
Familienrecht - Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich
- BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05
- OLG Brandenburg, 06.05.2008 - 10 UF 197/07
Zum Vorliegen eines privilegierten Erwerbs im Zugewinnausgleich nach § 1374 ...
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Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)