Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
(2) Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands
| 1. | unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat, | |
| 2. | Vermögen verschwendet hat oder | |
| 3. | Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen. |
Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.
(3) Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.
Rechtsprechung zu § 1375 BGB
- 19 Entscheidungen zu § 1375 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Arztpraxis im Zugewinnausgleich, 24.10.90 (NJW 1991, 1547)
§§ 1375, 1376 BGB, zur Berücksichtigung der "latenten Steuerlast" aus §§ 16, 18 III EStG, nicht gemeinsam genutzter Pkw im Alleineigentum eines Ehegatten unterliegt dem Zugewinnausgleich (nicht den Vorschriften der Hausratsverordnung, §§ 8 ff HausratsV)
Literatur im Internet zu § 1375 BGB
- Aktuelle Probleme des ehelichen Vermögensrechts
von RiAG Birgit Niepmann
Forum Familienrecht 4/2005, S. 131-135
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)
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