Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte.
(2) Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den das bei Beendigung des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, eine dem Endvermögen hinzuzurechnende Vermögensminderung in dem Zeitpunkt hatte, in dem sie eingetreten ist.
(3) Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Bewertung von Verbindlichkeiten.
(4) Ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens zu berücksichtigen ist, ist mit dem Ertragswert anzusetzen, wenn der Eigentümer nach § 1378 Abs. 1 in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann; die Vorschrift des § 2049 Abs. 2 ist anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 1376 BGB
115 Entscheidungen zu § 1376 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 803/86
Verfassungsrechtliche Prüfung des Zugewinnausgleichs in der Landwirtschaft
- BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der ...
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der ...
- OLG Schleswig, 19.06.2003 - 13 WF 66/03
Ertragswertberechnung bei teilweise verpachtetem Hof
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97
Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 62/84
Ansatz einer Verbindlichkeit wegen Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft
- BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91
Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich
- OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93
Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und ...
- BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78
Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens
- OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
Güterrechtliche Auseinandersetzung nach Scheidung einer in der ehemaligen DDR ...
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Familienrecht - Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis
- BVerfG, 22.06.1987 - 1 BvR 772/86
Verfassungsmäßigkeit des § 13 HöfeO
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
- OLG Hamm, 13.06.1997 - 12 UF 223/95
- OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 2 UF 219/96
- BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72
Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes
- BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85
Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb
- BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Familienrecht - Goodwill einer Freiberufler-Praxis im Zugewinnausgleich
Literatur im Internet zu § 1376 BGB
- Aktuelle Probleme des ehelichen Vermögensrechts
von RiAG Birgit Niepmann
Forum Familienrecht 4/2005, S. 131-135
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Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 137
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)
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