Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist, dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass Zuwendungen angerechnet werden sollen, wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt, die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind.
(2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Berechnung der Ausgleichsforderung dem Zugewinn des Ehegatten hinzugerechnet, der die Zuwendung gemacht hat. Der Wert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Zuwendung.
Rechtsprechung zu § 1380 BGB
55 Entscheidungen zu § 1380 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
- OLG Koblenz, 01.07.2008 - 11 UF 563/07
Umfang des Zugewinnausgleichs bei ehezeitlichen Zuwendungen unter den Ehegatten
- BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98
Anrechnung von Zuwendungen zur Vermögensauseinandersetzung auf den ...
- OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
Zugewinnausgleich: Zuordnung des auf den Namen nur eines Ehegatten lautenden ...
- OLG Karlsruhe, 30.05.2003 - 5 UF 315/01
Ausgleich der Einräumung des hälftigen Miteigentums am Familienheim im ...
- BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden ...
- OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 UF 134/98
- OLG Köln, 19.08.1997 - 4 UF 36/97
- BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82
Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts
- OLG Frankfurt, 16.11.2005 - 6 UF 71/05
Zugewinnausgleich: Rechtsprechung des BGH zur sog. "überhöhten Zuwendung"
- FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86
Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des ...
- FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 5053/98
Vorzeitiger Zugewinnausgleich als nicht steuerbare Ausgleichsforderung
- BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
- OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89
Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten
- BFH, 16.03.1977 - II R 183/71
- FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 2513/98
Literatur im Internet zu § 1380 BGB
Querverweise
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 29 (Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen)
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