Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
| Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) |
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Amtlicher Hinweis zu §§ 13, 14:Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.
Rechtsprechung zu § 14 BGB
449 Entscheidungen zu § 14 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- ArbG Weiden, 16.07.2003 - 1 Ca 1912/02
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Kaufrecht - Zum Verbrauchsgüterkauf und Mangelvermutung beim Tierkauf
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 01.07.2005 - 11 U 43/04
Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Reitpferd
- OLG Hamm, 01.07.2005 - 11 U 43/04
- LG Berlin, 05.09.2006 - 103 O 75/06
Schwunghafter Handel mit Kinderkleidung bei eBay ist unternehmerische Tätigkeit
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
ARGE - Ist Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Verfahrensrecht - Rechts- und Parteifähigkeit einer GbR
- BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
- KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
Kaufrecht - Verbrauchsgüterkauf: Verkauf des Gebrauchtwagens einer Selbständigen
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Mietrecht - Existenzgründer ist Unternehmer bei Mietvetragsabschluss!
- AG Bad Kissingen, 04.04.2005 - 21 C 185/04
Unternehmereigenschaft bei eBay-Auktion
- BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03
Gesellschaftsrecht - Haftet GmbH-Geschäftsführer nach § 661a BGB ...
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Literatur im Internet zu § 14 BGB
- Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise von Stefanie Schubert (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45
über www.jurpc.de - Unterliegen Rechtsanwälte den Regeln des Fernabsatzgesetzes?
von Udo Henke
AnwBl 2002, 106
über www.anwaltverein.de - eBay & Recht - Bilanz der Rechtsprechung
von RA Dr. Uwe Schlömer / RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. (Köln) (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag schafft einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Handel über den Online-Marktplatz eBay, mit denen die Gerichte in den letzten Jahren befasst waren und geht auf aktuelle Streitpunkte ein.
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Querverweise
- Preisklauselgesetz (PreisKlG)
- § 6 (Verträge mit Gebietsfremden)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 3 (Anspruchsberechtigte Stellen)
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Verfassung der Genossenschaft
- § 43 (Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder)
- Beendigung der Mitgliedschaft
- § 65 (Kündigung des Mitglieds)
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 241a (Unbestellte Leistungen) (zu § 14 I)
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 310 III (Anwendungsbereich) (zu § 14 I)
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) (zu § 14 I)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Verbrauchsgüterkauf
- §§ 474 ff (Begriff des Verbrauchsgüterkaufs) (zu § 14 I)
- Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- § 481 (Teilzeit-Wohnrechtevertrag) (zu § 14 I)
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Mäklervertrag
- Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen
- §§ 655a ff (Darlehensvermittlungsvertrag) (zu § 14 I)
- Auslobung
- § 661a (Gewinnzusagen) (zu § 14 I)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Sachen
- § 1059a II (Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft) (zu § 14 II)
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
- § 1092 II, III (Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung) (zu § 14 II)
- Vorkaufsrecht
- § 1098 III (Wirkung des Vorkaufsrechts) (zu § 14 II)
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1259 (Verwertung des gewerblichen Pfandes)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Kaufleute
- §§ 1 ff (zu § 14 I)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 344 (zu § 14 I)
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