Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. 2Dasselbe gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk zum Gesamtgut gehört.
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1424 BGB
18 Entscheidungen zu § 1424 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 23.12.2019 - 3 Wx 86/19
Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung einer ...
- BayObLG, 10.06.1983 - BReg. 3 Z 83/83
Auslegung des Begriffs der "Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung" in§ 1426 ...
- BGH, 06.10.1967 - IV ZR 39/66
Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
- BGH, 23.06.1971 - V ZR 33/69
Voraussetzungen der Verpflichtung eines Gerichts zur Beiziehung von Akten - ...
- BFH, 19.01.1989 - IV R 108/87
Einkommensteuer - Steuerfreiheit - Bodengewinne - Grundstücksentnahmen - Entnahme ...
- BVerwG, 06.05.1994 - 4 B 56.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen den Grundsatz ...
- BSG, 16.07.1971 - 10 RV 510/70
Feststellung der Ausgleichsrente - Unternehmereigenschaft bei einem ...
- OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
- BFH, 07.11.1968 - V 147/65
Unternehmereinheit zwischen einer Einzelfirma des Ehemannes und einer Offenen ...
- BFH, 01.04.1969 - II 83/64
Rückgängigmachung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs bei Änderung des ...
§ 1424 BGB in Nachschlagewerken
- § 1424 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Verfügungsverbot
Querverweise
Auf § 1424 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)