Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
1Die Vorschrift des § 1441 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. 2Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1442 BGB
9 Entscheidungen zu § 1442 BGB in unserer Datenbank:
- FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07
Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer ...
- BFH, 10.04.1957 - II 167/56 U
Veräußerung eines Grundstücks, das zum Gesamtgut einer allgemeinen ...
- BFH, 18.02.1959 - VI D 1/58
- BFH, 26.03.1954 - III 89/52 U
Schaffung der Möglichkeit der Besteuerung von Erwerben, die wegen Todes anfallen, ...
- RG, 22.10.1927 - VI 55/27
Grundstücksveräußerung unter Miterben
- BGH, 18.12.1951 - 2 StR 510/51
Rechtsmittel
- RG, 10.03.1911 - II 358/10
Gerichtsstand des Vermögens; Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- BGH, 13.04.1970 - III ZR 65/69
Wirkungen der Beendigung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft auf eine ...
- RG, 04.02.1919 - VII 315/18
Vorliegen einer Schenkung bei Übereignung des Gegenstandes zu Lebzeiten des ...
Querverweise
Auf § 1442 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
- § 1443 (Prozesskosten)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)