Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 3 - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes durch die Ehegatten (§§ 1450 - 1470) |
Zitiervorschläge
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Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last.
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
§ 1451Mitwirkungspflicht beider Ehegatten
§ 1452Ersetzung der Zustimmung
§ 1453Verfügung ohne Einwilligung
§ 1454Notverwaltungsrecht
§ 1455Verwaltungs-
handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
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handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
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Querverweise
Auf § 1466 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)
Redaktionelle Querverweise zu § 1466 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
- § 1444 II (Kosten der Ausstattung eines Kindes)
- Verwandtschaft
- Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
- § 1624 (Ausstattung aus dem Elternvermögen)