Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888)   
   Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588)   
   Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563)   
   Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563)   
   Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518)   
   Unterkapitel 5 - Fortgesetzte Gütergemeinschaft (§§ 1483 - 1518)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BGB
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 1518
Zwingendes Recht

1Anordnungen, die mit den Vorschriften der §§ 1483 bis 1517 in Widerspruch stehen, können von den Ehegatten weder durch letztwillige Verfügung noch durch Vertrag getroffen werden. 2Das Recht der Ehegatten, den Vertrag, durch den sie die Fortsetzung der Gütergemeinschaft vereinbart haben, durch Ehevertrag aufzuheben, bleibt unberührt.

Vorherige Gesetzesfassung

§ 1483Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft § 1484Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft § 1485Gesamtgut § 1486Vorbehaltsgut; Sondergut § 1487Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge § 1488Gesamtguts-
verbindlichkeiten
§ 1489Persönliche Haftung für die Gesamtguts-
verbindlichkeiten
§ 1490Tod eines Abkömmlings § 1491Verzicht eines Abkömmlings § 1492Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten § 1493Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten § 1494Tod des überlebenden Ehegatten § 1495Aufhebungsantrag eines Abkömmlings § 1496Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
§ 1497Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung § 1498Durchführung der Auseinandersetzung § 1499Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten § 1500Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge § 1501Anrechnung von Abfindungen § 1502Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten § 1503Teilung unter den Abkömmlingen § 1504Haftungsausgleich unter Abkömmlingen § 1505Ergänzung des Anteils des Abkömmlings § 1506Anteilsunwürdigkeit § 1507Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft § 1508(weggefallen) § 1509Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung § 1510Wirkung der Ausschließung § 1511Ausschließung eines Abkömmlings § 1512- § 1557 (weggefallen) § 1513Entziehung des Anteils § 1514Zuwendung des entzogenen Betrags § 1515Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten § 1516Zustimmung des anderen Ehegatten § 1517Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil § 1518Zwingendes Recht
Neu Gesamtansicht

Rechtsprechung zu § 1518 BGB

14 Entscheidungen zu § 1518 BGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 14 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 1518 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht