Rechtsprechung zu § 156 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 156 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Internet-Auktion, 7.11.01 (NJW 2002, 363)
§§ 145 ff BGB, zum Vertragsschluß bei Vertragsofferten im Internet (hier: durch einen Verkäufer auf ricardo.de), die an die Allgemeinheit gerichtet sind;
zur Frage der Anwendbarkeit von § 156 BGB auf Internet-Auktionen;
§§ 133, 157 BGB, wirksame Willenserklärung setzt Erklärungsbewußtsein nicht voraus
Literatur im Internet zu § 156 BGB
- Rechtsfragen bei Online-Auktionen
von Professor Dr. Ulrich Noack, Sascha Kremer (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
AnwaltKommentar zum BGB - Anhang zu § 156: Online-Auktionen
über www.anwaltverlag.de - Online-Auktionen: eBay-Recht als neue Herausforderung für den Rechtsanwalt?
von Prof. Dr. Ulrich Noack; Sascha Kremer (Aufsatz, PDF-Format)
- Das verbraucherschützende Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
von Christopher Krois, Sebastian Naber (Aufsatz, PDF-Format)
"Bucerius Law Journal" 2007, 77
über www.law-journal.de - eBay & Recht - Bilanz der Rechtsprechung
von RA Dr. Uwe Schlömer / RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. (Köln) (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag schafft einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Handel über den Online-Marktplatz eBay, mit denen die Gerichte in den letzten Jahren befasst waren und geht auf aktuelle Streitpunkte ein.
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Querverweise
Auf § 156 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Besondere Vertriebsformen
- § 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
- § 817 (Zuschlag und Ablieferung)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Vollstreckung in Sachen
- § 299 (Zuschlag)
- BGB
- Sachenrecht
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1239 (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer)
- Versteigererverordnung (VerstV)
- § 7 (Zuschlag)
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