Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
1Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. 2Schwerwiegende Gründe dürfen nicht allein deswegen berücksichtigt werden, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben.
unterhalt § 1574Angemessene Erwerbstätigkeit § 1575Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung § 1576Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1577Bedürftigkeit § 1578Maß des Unterhalts § 1578aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1578bHerabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit § 1579Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit § 1580Auskunftspflicht
Rechtsprechung zu § 1576 BGB
166 Entscheidungen zu § 1576 BGB in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 31.01.2024 - 13 K 3299/23
Zur Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsvorschuss und zur Verpflichtung zum ...
- BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach ...
- BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16
Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den ...
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach ...
- BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
Verhältnis der Unterhaltstatbestände
- BGH, 02.08.2017 - XII ZB 170/16
Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung wegen Unterhaltsanspruchs des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 2 UF 362/15
Dynamische Fassung des Aussetzungstenors in Anpassungsverfahren nach § 33 ...
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 2 UF 362/15
- BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81
Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf ...
Querverweise
Auf § 1576 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Renten, Beihilfen, Abfindungen
- Leistungen an Hinterbliebene
- § 66 (Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte)