Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.
(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
Rechtsprechung zu § 1578 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 122 Entscheidungen zu § 1578 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BVerfG, "Anrechnungsmethode", 5.2.02
Art. 6 I, 3 II GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten "Anrechnungsmethode" bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die "Anrechnungsmethode" ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)
- BGH, Familienarbeit der Ehefrau, 13.6.01 (NJW 2001, 2254)
§§ 1569 ff BGB, §§ 1573 II, 1577, 1578 BGB, zur Frage der Unterhaltsbemessung bei nachehelich aufgenommener oder ausgeweiteter Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten, der in der Ehe den Haushalt führte: eheliche Lebensverhältnisse sind nicht nur an den vorhandenen Barmitteln ausgerichtet, Änderung der Rechtsprechung: "Additionsmethode" bzw "Differenzmethode" statt "Anrechnungsmethode"
Literatur im Internet zu § 1578 BGB
- Düsseldorfer Tabelle von Justiz Nordrhein-Westfalen, Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. (Überblick)
- Synopse zum Gesetz zur Änderung des Unterhalts von Verlag Gieseking
Stand: 9. Dezember 2007
über www.famrz.de - Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
von RA Rainer Bosch, Bonn
Forum Familienrecht 8/2007, S. 293-307
über www.forum-familienrecht.de - Das neue Unterhaltsrecht: Genese und Kernpunkte
von Ute Granold, MdB
Ein Überblick aus rechtspolitischer Perspektive
Forum Familienrecht 1/2008, S. 11-15
über www.forum-familienrecht.de - Prägende Gedanken und offene Fragen des nachehelichen Unterhaltsrechts
von VRiOLG Dr. Hans-Ulrich Graba
Forum Familienrecht 6+7/2007, S. 246-252
über www.forum-familienrecht.de - Das Ende des Karrieresprungs?
von RA Monika Clausius, Saarbrücken
Anmerkung zum Urteil des BGH v. 28.2.2007 - XII ZR 37/05 - in vergleichender Wertung des Urteils des OLG Düsseldorf v. 18.12.2006 - II-7 UF 154/06
Forum Familienrecht 4/2007, S. 131-134
über www.forum-familienrecht.de - Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht
von RA Monika Clausius, Saarbrücken
Forum Familienrecht 6+7/2006, S. 233-241
über www.forum-familienrecht.de - BGH und Unterhaltsbefristung - Bleibt alles beim Alten?
von RA Dr. Mathias Grandel, Augsburg
Forum Familienrecht 8/2005, S. 303-306
über www.forum-familienrecht.de - Surrogatsthese contra ökonomische Logik
von Prof. Dr. Thomas Rauscher, Universität Leipzig
Forum Familienrecht 4/2005, S. 135-139
über www.forum-familienrecht.de - Die ewige Unterhaltslast
von RA Dr. Mathias Grandel, Augsburg
Forum Familienrecht 5/2004, S. 237-245
über www.forum-familienrecht.de - Lebenslange Unterhaltslast?
von RiOLG Dr. Gerd Brudermüller
Zur Anwendung der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 BGB
Forum Familienrecht 3/2004, S. 101-107
über www.forum-familienrecht.de - Außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen
von VRiOLG Jörg Hoffmann
zur anwaltlichen Vertragsgestaltung - ein Streifzug
Forum Familienrecht 1/2004, S. 1-9
über www.forum-familienrecht.de - Differenzmethode statt Anrechnungsmethode bei Versorgungsleistungen für den neuen Partner?
von RA Klaus Schnitzler, Euskirchen
Forum Familienrecht 2/2003, S. 42-43
über www.forum-familienrecht.de - Die Wohnwertproblematik im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
von RiOLG Fritz Finke
Forum Familienrecht 4/2002, S. 114-118
über www.forum-familienrecht.de - 25 Jahre Ehescheidungsreform - Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Unterhalt anhand der "ehelichen Lebensverhältnisse"
von VRiOLG Dr. Helmut Büttner
Forum Familienrecht 3/2002, S. 78-80
über www.forum-familienrecht.de - Die neue Hausfrauen-Rechtsprechung des BGH - Meilenstein oder erster Schritt?
von RA Dr. Winfried Born, Hamm
Forum Familienrecht 6/2001, S. 183-190
über www.forum-familienrecht.de - Eheliche Lebensverhältnisse und Unterhalt von RA Christoph Brandau (Aufsatz)
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Es wird auf die Rechtsprechung zu den sich wandelnden Lebensverhältnissen und zu Einkommenssteigerungen und Einkommenssenkungen eingegangen.
über www.rechtsanwalt-news.de - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
Stand 1.1.2008
über www.mdr.ovs.de - Vor §§ 1577, 1578 BGB von RiOLG Heinrich Schürmann (Gesetzeskommentar)
Stand: 2010
in: Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Hrsg.), BGB - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1578 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
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