Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588)   
   Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587)   
   Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b)   
   Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580)   
§ 1578
Maß des Unterhalts

(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.

(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.

(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Rechtsprechung zu § 1578 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerfG, "Anrechnungsmethode", 5.2.02 
    Art. 6 I, 3 II GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten "Anrechnungsmethode" bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die "Anrechnungsmethode" ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)

  • BGH, Familienarbeit der Ehefrau, 13.6.01 (NJW 2001, 2254) 
    §§ 1569 ff BGB, §§ 1573 II, 1577, 1578 BGB, zur Frage der Unterhaltsbemessung bei nachehelich aufgenommener oder ausgeweiteter Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten, der in der Ehe den Haushalt führte: eheliche Lebensverhältnisse sind nicht nur an den vorhandenen Barmitteln ausgerichtet, Änderung der Rechtsprechung: "Additionsmethode" bzw "Differenzmethode" statt "Anrechnungsmethode"

Literatur im Internet zu § 1578 BGB

Querverweise

Auf § 1578 BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Aufhebung der Ehe
            § 1318 (Folgen der Aufhebung)
          Scheidung der Ehe
            Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
              Unterhaltsberechtigung
                § 1573 (Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)
                § 1577 (Bedürftigkeit)
     
      Erbrecht
        Erbfolge
          § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Urteil
            § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)

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