Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588)   
   Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p)   
   Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b)   
   Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580)   
§ 1578b
Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit

(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben.

(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.

Rechtsprechung zu § 1578b BGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 1578b BGB

Querverweise

Auf § 1578b BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Aufhebung der Ehe
            § 1318 (Folgen der Aufhebung)
          Scheidung der Ehe
            Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
              Unterhaltsberechtigung
                § 1577 (Bedürftigkeit)
        Verwandtschaft
          Unterhaltspflicht
            Allgemeine Vorschriften
              § 1609 (Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter)
     
      Erbrecht
        Erbfolge
          § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Urteil
            § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)

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