Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)   
   Titel 4 - Bedingung und Zeitbestimmung (§§ 158 - 163)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BGB
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 158
Aufschiebende und auflösende Bedingung

(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.

Rechtsprechung zu § 158 BGB

2.279 Entscheidungen zu § 158 BGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 2.279 Entscheidungen

§ 158 BGB in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 158 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 158 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Allgemeine Vorschriften
              § 449 (Eigentumsvorbehalt) (zu § 158 I)
            Besondere Arten des Kaufs
              Kauf auf Probe
                § 454 I 2 (Zustandekommen des Kaufvertrags) (zu § 158 I)
          Mietvertrag, Pachtvertrag
            Mietverhältnisse über Wohnraum
              Beendigung des Mietverhältnisses
                Allgemeine Vorschriften
                  § 572 I (Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung) (zu § 158 II)
     
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Eingehung der Ehe
            Eheschließung
              § 1311 S. 2 (Persönliche Erklärung) (zu §§ 158 ff)
        Verwandtschaft
          Annahme als Kind
            Annahme Minderjähriger
              § 1750 II 1 (Einwilligungserklärung) (zu §§ 158 ff)
     
      Erbrecht
        Pflichtteil
          § 2313 (Ansatz bedingter, ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben)
    Insolvenzordnung (InsO) 
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
        Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
          § 42 (Auflösend bedingte Forderungen) (zu § 158 II)
        Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
          § 77 III Nr. 2 (Feststellung des Stimmrechts) (zu § 158 I)
     
      Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
        Insolvenzanfechtung
          § 140 III (Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung)
     
      Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
        Verteilung
          § 191 (Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen) (zu § 158 I)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht