Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 5 - Ende des Unterhaltsanspruchs (§§ 1586 - 1586b) |
(1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen, wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat.
(2) Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher aufgelösten Ehe. Satz 1 findet auf Lebenspartnerschaften entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 1586a BGB
27 Entscheidungen zu § 1586a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 23.12.2003 - 11 WF 181/03
Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs gem. § 1586a Abs. 1 Satz 2 BGB
- OLG Karlsruhe, 19.05.1988 - 16 UF 219/87
- OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
- BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten
- OLG Düsseldorf, 19.08.1998 - 5 UF 73/98
Nachehelicher Unterhalt bei Betreuung eines biologisch vom zweiten Ehemann ...
- LSG Bayern, 15.12.2004 - L 1 RA 250/02
- BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84
- BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
Familienrecht - Wiederaufleben eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 16.04.2009 - 11 UF 277/08
Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung der Unterhaltsanspruchs durch eine ...
- OLG Stuttgart, 16.04.2009 - 11 UF 277/08
- BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R
Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat ...
- BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
Betreuungsunterhalt für ein nach Scheidung der Ehe geborenes Kind
- OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bei ...
- OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
- OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11
Nachehelicher Unterhalt; Abänderung eines Vergleichs bei Änderung der Rechtslage
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Familienrecht - Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils
- AG Düsseldorf, 25.02.2008 - 261 F 48/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 2307/07
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06
Familienrecht - Verwirkung durch Nichtmitteilung des Anstiegs des Einkommens?
- FG München, 22.05.2007 - 13 K 3630/05
Anrechnungspflichtigkeit von Einkünften und Bezügen eines Unterhaltsempfängers ...
Literatur im Internet zu § 1586a BGB
- Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
von RA Rainer Bosch, Bonn
Forum Familienrecht 8/2007, S. 293-307
über www.forum-familienrecht.de - Synopse zum Gesetz zur Änderung des Unterhalts von Verlag Gieseking
Stand: 9. Dezember 2007
über www.famrz.de - § 1586a BGB - Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs von Jochem Schausten (Gesetzeskommentar)
Kommentierung von § 1586a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Online-Kommentar: Das neue Unterhaltsrecht - Der Regierungsentwurf zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz - Sachstand und Ausblick auf die geplanten Änderungen beim nachehelichen Unterhalt und beim Verwandtenunterhalt (1. Teil)
von RiAG Dr. Martin Menne
Forum Familienrecht 5/2006, S. 175-183
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318 (Folgen der Aufhebung)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
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