Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
(1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.
(2) Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht, soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt, auf diesen über.
(3) Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht, soweit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 anstelle des Elternteils ein anderer, nicht unterhaltspflichtiger Verwandter oder der Ehegatte des anderen Elternteils Unterhalt leistet, auf diesen über. Satz 1 gilt entsprechend, wenn dem Kind ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt.
(4) Der Übergang des Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden.
Rechtsprechung zu § 1607 BGB
168 Entscheidungen zu § 1607 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.02.2013 - XII ZB 412/11
Das Kuckuckskind und der Schadensersatz von der Mutter
- OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der ...
- OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05
1.Schlüssiger Klagevortrag bei Inanspruchnahme der Großeltern väterlicherseits. ...
- OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 6 WF 18/07
Erstrecckung der Ersatzhaftung nach § 1607 BGB auf alle Großeltern
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
Kindes- und Verwandtenunterhalt: Grenzen der Ersatzhaftung der Eltern einer ...
- OLG Hamm, 25.10.2012 - 6 WF 232/12
Sekundärhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 26.10.2012 - 6 WF 232/12
Schulden Großeltern ihren Enkeln Unterhalt?
- OLG Hamm, 26.10.2012 - 6 WF 232/12
- BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; ...
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung
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Literatur im Internet zu § 1607 BGB
- Prozesskostenvorschuss im Familienrecht
von VRiOLG Dieter Büte
Forum Familienrecht 6/2004, S. 272-275
über www.forum-familienrecht.de - § 1607 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Legalzession (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- § 250 (Antrag)