Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.
Rechtsprechung zu § 1610a BGB
64 Entscheidungen zu § 1610a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamburg, 01.10.1991 - 2 UF 104/89
- OLG Jena, 19.01.1999 - WF 108/98
Blindengeld, Einkommen i S der PKH
- OLG Hamm, 14.12.1998 - 8 UF 274/98
- OLG München, 09.02.1994 - 12 UF 887/92
- OLG Hamm, 05.06.1991 - 12 UF 24/91
- OLG Köln, 25.10.2000 - 27 WF 179/00
Deckungsvermutung bei Aufwendungen für Gesundheitsschaden - ...
- OLG Saarbrücken, 21.09.1994 - 9 UF 75/94
- OLG Schleswig, 03.07.1992 - 10 UF 12/91
Arbeitsunfall-Rente nach §§ 547 , 580 RVO
- OLG Hamm, 09.11.1993 - 9 UF 73/93
Anrechnung des Pflegegeldes auf den Kindesunterhaltsanspruch
- OLG Hamm, 05.07.1991 - 9 UF 358/90
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Literatur im Internet zu § 1610a BGB
- Auskunftsansprüche pro und kontra
von RA/Senatorin a.D. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Weshalb die Auskunftsansprüche im Familien- und Erbrecht unzulänglich sind
Forum Familienrecht 5/2003, S. 194-202
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1610a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
- § 115 (Einsatz von Einkommen und Vermögen)
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