Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Rechtsprechung zu § 1631 BGB
256 Entscheidungen zu § 1631 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Hamburg, 01.07.2002 - 4 Bs 190/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - L 9 KR 156/03
Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld - Anspruchsdauer - gemeinsames oder ...
- BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
Zugehörigkeit eines Minderjährigen zum »Hausstand«
- SG Reutlingen, 16.06.1992 - S 5 Eg 200/92
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03
Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen ...
- BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die ...
- LG Gießen, 22.12.2003 - 4 O 531/03
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 5/97
Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe ...
- OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht ...
- OLG Oldenburg, 19.11.1993 - 6 U 155/93
Mitverschulden, Vertreter, gesetzlicher, Aufsicht, Aufsichtspflicht, Verletzung, ...
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Literatur im Internet zu § 1631 BGB
- Das Kinderrechteverbesserungsgesetz
von RiBayObLG Dr. Bernhard Knittel
Fortentwicklung und Nachbesserung der Kindschaftsrechtsreform
Forum Familienrecht 1/2003, S. 14-19
über www.forum-familienrecht.de - Der virtuelle Rosenkrieg
von Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Marburg/Ref. jur. Lars Rhode, Kiel
Persönlichkeitsverletzungen im Internet und ihre familienrechtlichen Implikationen
Forum Familienrecht 6/2002, S. 202-206
über www.forum-familienrecht.de - § 1631 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beaufsichtigung
Bestattung
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Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Vormundschaft
- Führung der Vormundschaft
- § 1800 (Umfang der Personensorge)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 49a
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Scheidung der Ehe
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsberechtigung
- § 1570 (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes)
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