Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
Rechtsprechung zu § 164 BGB
2.102 Entscheidungen zu § 164 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12
Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber ...
- OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03
Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem ...
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05
Telekommunikationsrecht - Entgegennahme von R-Gesprächen durch Dritte
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Bauvertrag - Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
- OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
Beweisproblem beim Internet-Kauf - Verkäufer muss die Identität des Käufers ...
- BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages
- LAG Köln, 11.11.2005 - 11 Sa 121/05
Vertretung, Vollmacht, Rechtsschein, Missbrauch
- LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07
- VGH Bayern, 03.04.2013 - 4 ZB 12.2147
Fremdenverkehrsbeitrag; fehlende Klagebefugnis des Firmennachfolgers; ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 164 BGB
- Die Generalvollmacht im Handels- und Gesellschaftsrecht
von Sabine Reimer (Dissertation, PDF-Format)
2001 - eBay & Recht - Bilanz der Rechtsprechung
von RA Dr. Uwe Schlömer / RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. (Köln) (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag schafft einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Handel über den Online-Marktplatz eBay, mit denen die Gerichte in den letzten Jahren befasst waren und geht auf aktuelle Streitpunkte ein.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte - § 164 BGB
von Georg Maier-Reimer (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
in: Erman, BGB, 13. Aufl. (2011) - Vor § 164 BGB
von Georg Maier-Reimer (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
in: Erman, BGB, 13. Aufl. (2011) - §§ 164 ff. BGB - Vertretung und Vollmacht von Martin Erhardt (Gesetzeskommentar)
- § 164 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Altenheim
Arbeitsvertrag
Bestattung
Geschäftsfähigkeit
Gesetzliche Vertretung
Gesetzlicher Vertreter
Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos - § 164 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vertretung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 119 I (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (zu § 164 II)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gesellschaft
- § 714 (Vertretungsmacht)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1357 (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs)
- Verwandtschaft
- Abstammung
- Elterliche Sorge
- Beistandschaft
- § 1713 I 4 (Antragsberechtigte)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 37 S. 1 Nr. 3 (zu §§ 164 ff)
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Verfassung der Genossenschaft
- § 24 (Vorstand)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Verwaltung
- § 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 78 (Vertretung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 81 (Umfang der Prozessvollmacht)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Grundlagen der Strafbarkeit
- § 14 I (Handeln für einen anderen)