Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
Rechtsprechung zu § 164 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 145 Entscheidungen zu § 164 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 66 Urteilsbesprechungen zu § 164 BGB bei ibr-online
- BGH, Vollmachtsurkunde II, 22.10.96 (NJW 1997, 312)
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), §§ 125, 139 BGB;
§ 164 BGB, Duldungsvollmacht möglich, wenn § 172 BGB nicht erfüllt ist
- OLG Düsseldorf, angeblicher Prokurist, 24.4.96 (OLG Report 1997, 4)
§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Anforderungen an die Auslegung als Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Aushändigung der Fahrzeugpapiere;
§§ 164 ff BGB, Handeln unter fremden Namen;
§ 816 I BGB greift nicht ein bei fehlender Anfechtung der betrügerisch herbeigeführten Übereignung
- BGH, vormalige Lebensgefährtin mit postmortaler Vollmacht, 25.10.94 (BGHZ 127, 239)
§ 168, § 164, Mißbrauch der Vertretungsmacht (hier verneint);
pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>), keine Rückfrage- oder Wartepflicht der Bank
- BGH, Anwaltssozietät II, 24.1.91 (NJW 1991, 1225)
§ 164 BGB, Anscheinsvollmacht (aufgrund Praxisschild und Briefpapier, Unterlassen der zumutbaren Maßnahmen zur Beseitigung des Rechtsscheins)
- OLG Köln, Sammelbesteller, 16.11.90 (NJW-RR 1991, 918)
§ 164 BGB, Offenheitsgrundsatz beim Vertretungsgeschäft ("Bestimmbarkeit"), § 177 I, II analog, § 179 BGB analog
- BGH, Duldungsvollmacht für GmbH, 16.11.87 (NJW 1988, 1199)
§§ 164 ff BGB, §§ 35 GmbHG, keine Duldungsvollmacht für GmbH, wenn Verhalten des scheinbaren Vertreters nicht von allen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird
- BGH, Berliner Kreditabteilung, 25.3.68 (BGHZ 50, 112)
§ 164, Mißbrauch der Prokura, schuldhaftes Nichterkennen
- BGH, Kontoeröffnung unter fremden Namen, 3.3.66 (BGHZ 45, 193)
Identitätstäuschung, §§ 164 ff BGB analog
- BGH, Idealheim, 5.10.61 (BGHZ 36, 30)
§ 164 II BGB, Vertretergeschäft, obj. Erklärungswert;
§ 812 BGB, Dreiecksbeziehung, Leistungsverhältnis, Problematik des Doppelmangels
- BGH, mehrstufige Untervollmacht, 5.5.60 (BGHZ 32, 250)
§ 164, Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht
Literatur im Internet zu § 164 BGB
- Die Generalvollmacht im Handels- und Gesellschaftsrecht
von Sabine Reimer (Dissertation, PDF-Format)
2001 - eBay & Recht - Bilanz der Rechtsprechung
von RA Dr. Uwe Schlömer / RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. (Köln) (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag schafft einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Handel über den Online-Marktplatz eBay, mit denen die Gerichte in den letzten Jahren befasst waren und geht auf aktuelle Streitpunkte ein.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte - § 164 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Altenheim
Arbeitsvertrag
Bestattung
Geschäftsfähigkeit
Gesetzliche Vertretung
Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos - § 164 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vertretung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 164 BGB:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 119 I (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (zu § 164 II)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gesellschaft
- § 714 (Vertretungsmacht)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1357 (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs)
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 1516 II 1 (Zustimmung des anderen Ehegatten)
- Verwandtschaft
- Abstammung
- Elterliche Sorge
- Beistandschaft
- § 1713 I 4 (Antragsberechtigte)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 37 S. 1 Nr. 3 (zu §§ 164 ff)
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Verfassung der Genossenschaft
- § 24 (Vorstand)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Verwaltung
- § 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 78 (Vertretung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 81 (Umfang der Prozessvollmacht)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Grundlagen der Strafbarkeit
- § 14 I (Handeln für einen anderen)
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