Literatur im Internet zu § 1645 BGB
Querverweise
Auf § 1645 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familienrechtliche Angelegenheiten und Lebenspartnerschaftssachen
- § 95 (Weitere Verrichtungen des Vormundschafts- und des Familiengerichts)
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