Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
| 1. | Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, | |
| 2. | Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, | |
| 3. | Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, | |
| 4. | Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, | |
| 5. | die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, | |
| 6. | die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. |
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Rechtsprechung zu § 1666 BGB
1.065 Entscheidungen zu § 1666 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Erzwingung einer körperlichen oder psychiatrischen/ psychologischen Untersuchung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
Aussetzung der Aufhebung einer teilweisen Entziehung des Sorgerechts auf Antrag ...
- BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
- OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12
Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot
- BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Abwägungskriterien zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die ...
- OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung ...
- OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08
Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § ...
- OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Kindeswohlgefährdung
- OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06
Die Großmutter eines Kindes ist keine Beteiligte eines Sorgerechtsverfahrens ...
- OLG Hamm, 21.02.2013 - 2 UF 246/12
Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters, kein ...
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Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Literatur im Internet zu § 1666 BGB
- Homeschooling - Sorgerechtseingriff wegen Schulpflichtverletzung aus religiösen Gründen
von DiAG a.D. Dr. jur. Wolfgang Raack
Forum Familienrecht 8/2006, S. 295-300
über www.forum-familienrecht.de - Zum aktuellen Stand der PAS-Diskussion
von Dipl.-Psychologe Dr. Josef Salzgeber, München
Forum Familienrecht 6/2003, S. 232-235
über www.forum-familienrecht.de - Das Kinderrechteverbesserungsgesetz
von RiBayObLG Dr. Bernhard Knittel
Fortentwicklung und Nachbesserung der Kindschaftsrechtsreform
Forum Familienrecht 1/2003, S. 14-19
über www.forum-familienrecht.de - Der virtuelle Rosenkrieg
von Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Marburg/Ref. jur. Lars Rhode, Kiel
Persönlichkeitsverletzungen im Internet und ihre familienrechtlichen Implikationen
Forum Familienrecht 6/2002, S. 202-206
über www.forum-familienrecht.de - Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
– Geändertes Recht ab Sommer 2008
von Dr. Thomas Meysen (Aufsatz, PDF-Format)
JAmt 05/2008, S. 233 - 242
über www.brj-berlin.de - Handbuch "Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)" von Heinz Kindler; Susanna Lillig; Herbert Blüml; Thomas Meysen; Annegret Werner; u.a.
Das Handbuch dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen
Stand: 01.03.2007 - § 1666 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestellung mehrerer Betreuer
Elterliche Sorge
Kindschaftsrecht
Sorgerecht
Sterilisation - § 1666 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kindeswohl - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- § 4 (Bezugszeitraum)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Kindschafts- und Adoptionssachen)
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1631 II (Inhalt und Grenzen der Personensorge) (zu § 1666 I)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 50e
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 8a III (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) (zu §§ 1666 ff)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)