Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
| 1. | Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, | |
| 2. | Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, | |
| 3. | Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, | |
| 4. | Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, | |
| 5. | die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, | |
| 6. | die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. |
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Rechtsprechung zu § 1666 BGB
- 32 Entscheidungen zu § 1666 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1666 BGB
- Homeschooling - Sorgerechtseingriff wegen Schulpflichtverletzung aus religiösen Gründen
von DiAG a.D. Dr. jur. Wolfgang Raack
Forum Familienrecht 8/2006, S. 295-300
über www.forum-familienrecht.de - Zum aktuellen Stand der PAS-Diskussion
von Dipl.-Psychologe Dr. Josef Salzgeber, München
Forum Familienrecht 6/2003, S. 232-235
über www.forum-familienrecht.de - Das Kinderrechteverbesserungsgesetz
von RiBayObLG Dr. Bernhard Knittel
Fortentwicklung und Nachbesserung der Kindschaftsrechtsreform
Forum Familienrecht 1/2003, S. 14-19
über www.forum-familienrecht.de - Der virtuelle Rosenkrieg
von Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Marburg/Ref. jur. Lars Rhode, Kiel
Persönlichkeitsverletzungen im Internet und ihre familienrechtlichen Implikationen
Forum Familienrecht 6/2002, S. 202-206
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- § 4 (Bezugszeitraum)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familienrechtliche Angelegenheiten und Lebenspartnerschaftssachen
- § 94 (Einzelne Verrichtungen des Vormundschaftsgerichts und des Familiengerichts)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Vormundschaftssachen)
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1631 II (Inhalt und Grenzen der Personensorge) (zu § 1666 I)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
- § 629 III 1 (Einheitliche Endentscheidung; Vorbehalt bei abgewiesenem Scheidungsantrag)
Rechtsberatung
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