Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Rechtsprechung zu § 1666a BGB
372 Entscheidungen zu § 1666a BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
Familienrecht - Gefährdung des Kindeswohls durch "Hausunterricht"?
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre ...
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
- OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von ...
- OLG Koblenz, 09.07.2008 - 9 UF 104/08
Keine Trennung des Kindes vom alleinsorgeberechtigten Elternteil bei der Diagnose ...
- OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 46/11
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Begriff des Kindeswohls ...
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 ...
- BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07
Familienrecht - Gefährdung des Kindeswohls durch "Hausunterricht"?
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
Einstweilige Anordnung, wenn die Eltern schulpflichtiger Kinder diese aus ...
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
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Literatur im Internet zu § 1666a BGB
- Das Kinderrechteverbesserungsgesetz
von RiBayObLG Dr. Bernhard Knittel
Fortentwicklung und Nachbesserung der Kindschaftsrechtsreform
Forum Familienrecht 1/2003, S. 14-19
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1696 (Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1361b (Ehewohnung bei Getrenntleben) (zu § 1666a I 2)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Grundrechte
- Art. 6 III
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- §§ 42 ff (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) (zu § 1666a I 1)