Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 168 BGB
129 Entscheidungen zu § 168 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 10.12.2008 - II R 34/07
Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter ...
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2164/03
Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags und eines verminderten Wertansatzes ...
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2164/03
- BFH, 10.12.2008 - II R 32/07
Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2162/03
Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags und eines verminderten Wertansatzes ...
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2162/03
- BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
- BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98
Erlöschen der gewillkürten Prozeßstandschaft
- LG Hamburg, 18.02.2009 - 318 S 99/08
Wohnungseigentum - Erlöschen der Vertretungsbefugnis des Verwalters
- OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
Kostenentscheidung bei Tod des Angeklagten; Erlöschen der Vollmacht des ...
- BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95
Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks
- OLG Hamm, 03.08.2009 - 8 U 237/07
Beschränkung der Vertretungsmacht eines GbR-Gesellschafters?
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Literatur im Internet zu § 168 BGB
- § 168 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Kontrollbetreuer
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos - § 168 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vollmacht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 175 (Rückgabe der Vollmachtsurkunde)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gesellschaft
- § 715 (Entziehung der Vertretungsmacht)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Prokura und Handlungsvollmacht
- § 52 I
- Insolvenzordnung (InsO)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 117 (Erlöschen von Vollmachten)
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