Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Rechtsprechung zu § 1684 BGB
628 Entscheidungen zu § 1684 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12
Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01
Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Anordnung von Umfangskontakten mit einem ...
- OLG Brandenburg, 24.01.2002 - 15 UF 233/00
FGG -Verfahren: Keine Bindung des Gerichts an Anträge
- OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
Recht des nichtehelichen Kindes auf Umgang mit dem Vater
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01
- BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06
Familienrecht - Wer kann Recht auf Umgang mit seinen Eltern einklagen?
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 16.11.2006 - 10 UF 638/06
Umgangspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit gemeinsamem Kind?
- OLG Nürnberg, 16.11.2006 - 10 UF 638/06
- OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13
- OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06
Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Erteilung der Einwilligung zur Adoption
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
12.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Literatur im Internet zu § 1684 BGB
- Der Fall Görgüly - eine neverending story
von RA Sven F. Fröhlich, Offenbach
Anmerkung zu BVerfG, Urt. V. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 und 1 BvR 125/07
Forum Familienrecht 4/2007, S. 134-135
über www.forum-familienrecht.de - Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbesondere bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten
von Prof. Dr. Birgit Hoffmann, FH Mannheim
Forum Familienrecht 4/2006, S. 127-135
über www.forum-familienrecht.de - Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts?
von Prof. Dr. Gerhard Hohloch, Freiburg i.Br.
Zu den Rechtsgrundlagen und zum Umfang
Forum Familienrecht 4/2004, S. 202-208
über www.forum-familienrecht.de - Gemeinsame Sorge um jeden Preis?
von RiAG Sabine Heinke
Forum Familienrecht 2/2002, S. 54-58
über www.forum-familienrecht.de - Umgang - Kindeswohl gegen Elterngrundrecht
von RiOLG Fritz Finke
Die Lösungsversuche des Gesetzgebers und die Realität
Forum Familienrecht 4/2001, S. 115-118
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 49a
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Kindschafts- und Adoptionssachen)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Förderung der Erziehung in der Familie
- § 18 (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 33 II 2