Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Rechtsprechung zu § 1687 BGB
183 Entscheidungen zu § 1687 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
- OLG Bremen, 08.08.2007 - 5 UF 34/06
Zustimmung des anderen Elternteils für die Beantragung eines Kinderausweises
- OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 2 WF 117/10
Elterliche Sorge: Alleinentscheidungsbefugnis über eine Schweinegrippeimpfung; ...
- OLG Celle, 12.03.2004 - 21 UF 157/03
Voraussetzungen der Übertragung der alleinigen Sorge auf den Vater
- OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13
- OLG Naumburg, 26.03.2010 - 8 UF 53/10
Abänderung eines gerichtlich gebilligten Vergleichs zum ...
- OLG Dresden, 03.11.2004 - 21 UF 468/04
Vorabentscheidungen des Familiengerichts über den Umgang mit Bezugspersonen
- OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines ...
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Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Literatur im Internet zu § 1687 BGB
- Zur Entwicklung der Sorgerechtsregelung aus Anlass von Trennung und Scheidung
von VRi OLG a.D. Horst Luthin
Forum Familienrecht 3/2002, S. 80-82
über www.forum-familienrecht.de - Gemeinsame Sorge um jeden Preis?
von RiAG Sabine Heinke
Forum Familienrecht 2/2002, S. 54-58
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1687a (Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Kindschafts- und Adoptionssachen)