Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. § 1672 Abs. 2, § 1680 Abs. 2 Satz 1 sowie § 1681 Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(2) Eine Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667 oder einer anderen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nur ergriffen werden darf, wenn dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung oder zum Wohl des Kindes erforderlich ist (kindesschutzrechtliche Maßnahme), ist aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist.
Rechtsprechung zu § 1696 BGB
434 Entscheidungen zu § 1696 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12
Sachentscheidung bei Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB
- BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05
Familienrecht - Entziehung des Sorgerechts
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 246/11
Ordnungsmittel im Hinblick auf Verstöße gegen eine Umgangsregelung, die nach § ...
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
- OLG Brandenburg, 28.02.2005 - 10 WF 38/05
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht für Abänderung ...
- OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 10 UF 119/07
Elterliche Sorge: Mitwirkung des betreuenden Elternteils an der Ausübung des ...
- OLG Brandenburg, 12.03.2007 - 10 UF 226/06
Prozesskostenhilfe; Sorgerecht: Erfolgsaussicht des Anspruchs auf eine das ...
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Streitige Ausweitung der aufgrund Vereinbarung erstinstanzlich erfolgten ...
- OLG Köln, 10.10.2006 - 4 UF 42/06
Zu den Voraussetzungen für die Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
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Literatur im Internet zu § 1696 BGB
- Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
– Geändertes Recht ab Sommer 2008
von Dr. Thomas Meysen (Aufsatz, PDF-Format)
JAmt 05/2008, S. 233 - 242
über www.brj-berlin.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 166 (Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 52a